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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausbildungsverträge

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Ausbildungsverträge, welche zwischen der Akademie für Wohlfahrtspflege, Römerstrasse2, 2424 Zurndorf, (kurz „AFW“) und der/dem Auszubildenden über das Online-Formular auf der Webseite der AFW abgeschlossen werden. Entgegenstehende Vertragsbedingungen werden nicht anerkannt.

 

2. Ausbildungen, Ausbildungsumfang und Organisation

2.1 Die AFW bietet folgende Ausbildungen an:

  1. a)Ausbildung zur Heimhilfe (218 Theorieeinheiten, 200 Praxiseinheiten), 

  2. b)Unterstützung bei der Basisversorgung (100 Theorieeinheiten, 48 Praxiseinheiten) und gemäß den jeweils gültigen Bestimmungen des Burgenländischen Sozialbetreuungsberufegesetz. 

 

2.2 Im Rahmen jeder Ausbildung werden Einzelprüfungen abgehalten. Die Auszubildenden erhalten eine einmalige Ausfertigung aller Lernunterlagen.

 

2.3 Die Gesamtunterrichtseinheiten pro Tag werden durchschnittlich mit 6 bis 8 Stunden beziffert, Ausnahmen von bis zu 10 Unterrichtseinheiten pro Tag sind im Rahmen des Seminarunterrichts möglich. Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. Pausen finden nach dem jeweiligen Ablaufplan statt. 

 

2.4 Die Ausbildung wird durch positives Abschneiden bei der Abschlussprüfung abgeschlossen. Ein Antreten zur Abschlussprüfung wird unter den Voraussetzungen der positiven Absolvierung aller Einzelprüfungen und der erfolgreichen Absolvierung der Praktika gewährt.

 

2.5 Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung wird das Zeugnis der jeweiligen Ausbildung ausgegeben.

 

3. Ausbildungsort

3.1 Ausbildungsort ist Römerstrasse2, 2424 Zurndorf. Die Ausbildung kann grundsätzlich an unterschiedlichen Orten stattfinden. 

 

3.2 Der/die Auszubildende nimmt zur Kenntnis, dass die AFW den Studienort im Laufe der Ausbildung verändern kann und einzelne Einheiten auch an anderen Studienorten stattfinden können.

 

4. Ausbildungsbeginn

4.1 Die Ausbildung beginnt mit dem ersten Ausbildungstag und endet mit der kommissionellen Abschlussprüfung. Sowohl der erste Ausbildungstag als auch der Tag der Abschlussprüfung sind auf der Webseite der AFW bekanntgemacht. Der/die Auszubildende erklärt, dass er die Daten vor Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen hat.  

 

4.2 Die AFW behält sich vor, vorgegebene Termin zu ändern, wenn dies aus organisatorischen oder sonstigen Gründen notwendig ist. Änderungen werden dem/der Auszubildenden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

5. Ausbildungskosten

5.1 Die Ausbildungskosten betragen 

  1. a)EUR 2.000,- für die Ausbildung zur Heimhilfe, und

  2. b)EUR 1.200,- für die Unterstützung bei der Basisversorgung.

 

5.2 Die Ausbildungskosten ab Rechnungslegung umsatzsteuerfrei auf das Konto der AFW einzuzahlen (Raiffeisenbank Wienerwald, IBAN AT07 3266 7000 0044 2822). Hierfür wird eine gesonderte Rechnung für Organisationen oder AM erstellt. Eine individuelle Ratenvereinbarung ist nach Vereinbarung möglich.  Eine Aufnahmegebühr von EUR 25,00 ist zusätzlich zu bezahlen. Außerdem ist für die Wiederholung der Abschlussprüfung eine Gebühr von EUR 35,- zu bezahlen.

 

6. Vertragsabschluss, Rücktritt und Rückerstattung

6.1 Der Ausbildungsvertrag kommt in jenem Zeitpunkt zustande, in welchem dem/der Auszubildenden (nach vorheriger Übermittlung des ausgefüllten Online-Formulars, welches verbindlich ist) die Teilnahme in Textform (zB per Bestätigungs-E-Mail) von der AFW bestätigt wird.

 

6.2 Die Rücktrittsfrist beträgt für Fernabsatzverträge 14 Kalendertage (§ 11 Abs 1 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz, FAGG idgF) ab Vertragsabschluss. Innerhalb dieser Frist kann der/die Auszubildende ohne Angabe von Gründen und ohne zusätzliche Gebühren vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat per E-Mail an office@afw-burgenland.at zu erfolgen. Der Rücktritt ist jedenfalls erst wirksam, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung bei der AFW eingelangt ist. Eine Muster-Widerrufserklärung findet sich im Anhang 1 zu diesem Ausbildungsvertrag.

 

6.3 Klarstellend festgehalten wird, dass ein verspäteter oder nicht erfolgter Rücktritt dazu führt, dass dennoch die gesamten Ausbildungskosten gemäß Punkt 4. fällig werden.

 

6.4 Sollte ein Teilnehmen am Lehrgang krankheitsbedingt nicht möglich sein, können die dadurch verpassten Einheiten beim nächsten Lehrgang nachgeholt werden. Die Krankheit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. 

 

7. Anwesenheitspflicht

7.1 Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kurseinheiten und Prüfungen. Ein unentschuldigtes Fernbleiben von den Kurseinheiten im Ausmaß von mehr als 24 Stunden führt dazu, dass die Ausbildung nicht abgeschlossen werden kann bzw. diese Einheiten im nächsten Kurs kostenpflichtig nachzuholen sind.

 

7.2 Sofern der/die Auszubildende an einer Einheit oder an einer Prüfung aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kann, ist dies der AFW samt zumutbaren Nachweisen schriftlich mitzuteilen. Unentschuldigtes Fernbleiben von Prüfungen bedeutet automatisch ein negatives Prüfungsergebnis.

 

8. Unterbrechung der Ausbildung

8.1 Eine Unterbrechung der Ausbildung ist insbesondere aus schwerwiegenden gesundheitlichen, persönlichen oder familiären Gründen oder Mutterschutz bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren möglich. Über das Vorliegen eines Unterbrechungsgrundes entscheidet die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter.

 

8.2 Bei Fortsetzung der Ausbildung oder Wechsel der Ausbildungsstätte werden bereits absolvierte Ausbildungsteile angerechnet.

 

9. Änderungen im Veranstaltungsprogramm

9.1 Die AFW behält sich vor, Änderungen sowohl im organisatorischen Bereich (Kurstermine, Ablauf), als auch im inhaltlichen Bereich (z. B. Einsatz von Referentinnen/Referenten) vorzunehmen, sofern die Änderungen, beziehungsweise Abweichungen den Auszubildenden zumutbar sind, besonders weil sie geringfügig sind oder weil sie sachlich oder gesetzlich gerechtfertigt/notwendig sind.

 

10. Haftung und Allgemeines

10.1 Die AFW übernimmt während der Kurszeiten – und auch darüber hinaus – keine Haftung für persönliche Gegenstände der Auszubildenden. 

 

10.2 Schadenersatzansprüche gegen die AFW sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden an der Gesundheit.

 

10.3 Die AFW übernimmt keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten. 

 

10.4 Die Haus- und Brandschutzordnung des jeweiligen Standortes wird den Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung zur Kenntnis gebracht und ist von diesen einzuhalten.

 

11. Qualitätssicherung

11.1 Die AFW bietet die Möglichkeit von Förderung individueller Fähigkeiten, der Eröffnung von Lern- und Bildungschancen, einer Offenheit im Lehr- und Lernprozess und dem Wissen um Diversität durch das Unterrichtsangebot. Regelmäßige Praxisreflexionen sollen den Transfer zwischen Theorie und Praxis erleichtern und Transparenz in der Ausbildung fördern. 

 

12. Datenschutz

12.1 Die elektronische Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der AFW und den gültigen Datenschutzvorschriften.

 

Stand: 30.10.2025

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